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Wahl zum Vogel des Jahres 2024

 

 

Seit dem 1. September lassen der NABU und sein bayerischer Partner, der LBV (Landesbund für Vogelschutz), den Vogel des Jahres wieder öffentlich wählen. Jeder und jede kann unter www.vogeldesjahres.de mitbestimmen, wer Jahresvogel 2024 wird.

 
Im vergangenen Jahr wurde das Braunkehlchen von fast 135.000 Teilnehmenden zum Vogel des Jahres 2023 gekürt. Wir freuen uns sehr, dass das Interesse an Naturschutz und der heimischen Vogelwelt so groß ist. Jetzt können wieder alle mitentscheiden, wer die Krone der Vogelwelt 2024 tragen soll.
 
In Deutschland leben mehr als 300 Vogelarten. Die Vogelkundler des NABU haben wieder fünf Arten ausgesucht, unter denen abgestimmt werden kann. Für den Jahresvogel 2024 ins Rennen gehen: Kiebitz, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Steinkauz und Wespenbussard. Jeder der fünf Vögel steht für ein Naturschutzthema, das dringend mehr Aufmerksamkeit braucht. Klimakrise, Insektenschwund, intensive Landwirtschaft und Verlust von naturnahem Grün bedrohen die Bestände unserer Vogelarten.
 
Der Kiebitz (Vanellus vanellus) wird wegen seiner spektakulären Balzflüge „Gaukler der Lüfte“ genannt. Leider verliert er massiv an Lebensraum. Denn als Wiesenbrüter braucht er feuchte Wiesen und Weiden, Moore und Sümpfe. Da immer mehr Feuchtgebiete trockengelegt, in Äcker umgewandelt oder intensiv bewirtschaftet werden, findet der Frühlingsbote kaum noch Platz zum Brüten. Durch die Klimakrise wird es zudem immer trockener. Der Kiebitz gilt heute als stark gefährdet. „Wasser marsch!“ fordert er.
 
Die Rauchschwalbe (Hirundo rustica) gilt als Glücksbotin – ihr selbst ist das Schicksal weniger gewogen. Früher fand sie in Ställen und Scheunen kleiner Bauernhöfe genug Nistmöglichkeiten. Heute sind die Stallungen großer Viehbetriebe häufig verschlossen, Schwalbennester werden bei Sanierungen entfernt und an modernen glatten Innenwänden bleiben sie nicht haften. Auf versiegelten Flächen fehlt der Rauchschwalbe zudem der Baustoff: Lehmpfützen. Sie wünscht sich darum „Matsch statt Asphalt!“.
 
Leergeräumte Felder, öde Rapsflächen und Maisfelder – wo bleibt da die Vielfalt? Das Rebhuhn (Perdix perdix) ist Bodenbrüter und braucht buschige Feldraine und Blühstreifen. In der ausgeräumten Agrarlandschaft findet es keine Deckung. Wegen des vielen Düngers und der Ackergifte macht sich auch die Nahrung für das Rebhuhn – Insekten – rar. Es fordert darum: „Mehr Vielfalt auf dem Acker!
 
Wohnraum mangelt es auch dem Steinkauz (Athene noctua). Er braucht alte Bäume mit Höhlen im Offenland. Die gibt es vor allem auf Streuobstwiesen, die ohne Maschinen und Pestizide gepflegt werden. Hier gibt es auch genug Insekten und kleine Wirbeltiere als Nahrung. Doch leider gibt es immer weniger Streuobstwiesen und damit auch immer weniger Steinkäuze. Darum tritt er zur Wahl an mit „Mehr Wohnraum im Baum!“.
 
Der Wespenbussard (Pernis apivorus) ist im Deutschen nach seiner Leibspeise benannt: Wespen. Um nicht gestochen zu werden, wenn er Wespennester aufscharrt, ist sein Gefieder besonders dicht und seine Füße sind mit Hornplättchen geschützt. Durch den Insektenschwund und durch den Rückgang von Würmern und Amphibien, die ebenfalls auf seinem Speiseplan stehen, hat es der Wespenbussard schwer. In Deutschland steht er auf der Vorwarnliste der Roten Liste. „Für Insekten, gegen Gift!“ ist sein Wahlslogan.
 
Seit dem 1. September ist das virtuelle Wahllokal unter www.vogeldesjahres.de freigeschaltet. Bis um 11:00 Uhr am 5. Oktober kann abgestimmt werden. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.
 
Machen Sie mit!
 
Und wenn Sie sich nicht entscheiden können, hilft Ihnen vielleicht der Bird-O-Mat dabei, eine Wahl zu treffen!
 
Bildautoren:
Kiebitz: Hans Clausen/LBV; Rauchschwalbe: M. Schäf; Rebhuhn: Willi Rolfes; Steinkauz: M. Schäf; Wespenbussard: Marcus Bosch.
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